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Deutsche
Vereinigung für Internationales Recht |
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Seit der Gründung im Jahre 1912 und der Neugründung Im Jahre
1951 finden sich in der Deutschen Vereinigung für Internationales
Recht Wissenschaftler und Praktiker zusammen zum Informations-
und Meinungsaustauasch und zu gemeinsam interessierenden Arbeiten sowie
zur Vertretung der deutschen Wissenschaft und Praxis auf internationaler
Ebene. Die behandelten Rechtsgebiete schließen das Völkerrecht,
das Kollisionsrecht sowie die mit internationalen Bezügen befaßten
Bereiche des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts
ein. Zu den Mitgliedern gehören Direktoren wissenschaftlicher Institute,
Universitätsprofessoren, Praktiker aus staatlichen und internationalen
Institutionen, Privatunternehmen und der Anwaltschaft ebenso wie junge
Wissenschaftler.
Der Informations- und Meinungsaustausch findet auf nationaler Ebene
auf den jährlichen Mitgliederversammlungen mit wissenschaftlichem
Programm im Heidelberger Max-Planck-Institut, auf internationaler Ebene
auf den alle zwei Jahre in wechselnden Regionen der Welt aabgehaltenen
Konferenzen der International Law Association (ILA) statt. Der Arbeit an
konkreten Projekten, insbesondere wissenschaftlichen Berichten und Koordinationsentwürfen,
widmen sich Ausschüsse der Vereinigung sowie vor allem Commitees der
ILA, welche für besondere Rechtsgebiete aus Mitgliedern der verschiedenen
nationalen Vereinigungen gebildet werden und an denen sich deutsche Wissenschaftler
sehr aktiv beteiligen.
Der Vereinigung sind erfahrene ebenso wie jüngere Wissenschaftler
und Praktiker willkommen. Ein Formular für Interessenten finden Sie
unter dem Menüpunkt "Mitgliedschaft". |