Deutsche Vereinigung für Internationales Recht
 
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Seit der Gründung im Jahre 1912 und der Neugründung Im Jahre 1951 finden sich in der Deutschen Vereinigung für Internationales Recht  Wissenschaftler und Praktiker  zusammen zum Informations- und Meinungsaustauasch und zu gemeinsam interessierenden Arbeiten sowie zur Vertretung der deutschen Wissenschaft und Praxis auf internationaler Ebene. Die behandelten Rechtsgebiete schließen das Völkerrecht, das Kollisionsrecht sowie die mit internationalen Bezügen befaßten Bereiche des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts ein. Zu den Mitgliedern gehören Direktoren wissenschaftlicher Institute, Universitätsprofessoren, Praktiker aus staatlichen und internationalen Institutionen, Privatunternehmen und der Anwaltschaft ebenso wie junge Wissenschaftler. 

Der Informations- und Meinungsaustausch findet auf nationaler Ebene auf den jährlichen Mitgliederversammlungen mit wissenschaftlichem Programm im Heidelberger Max-Planck-Institut, auf internationaler Ebene auf den alle zwei Jahre in wechselnden Regionen  der Welt aabgehaltenen Konferenzen der International Law Association (ILA) statt. Der Arbeit an konkreten Projekten, insbesondere wissenschaftlichen Berichten und Koordinationsentwürfen, widmen sich Ausschüsse der Vereinigung sowie vor allem Commitees der ILA, welche für besondere Rechtsgebiete aus Mitgliedern der verschiedenen nationalen Vereinigungen gebildet werden und an denen sich deutsche Wissenschaftler sehr aktiv beteiligen. 

Der Vereinigung sind erfahrene ebenso wie jüngere Wissenschaftler und Praktiker willkommen. Ein Formular für Interessenten finden Sie unter dem Menüpunkt "Mitgliedschaft".

 
Stand: 19/07/98